Bürgerinfos

Gründung des Zweckverbands

Der ehemalige Fliegerhorst wird Schritt für Schritt in ein lebendiges, nachhaltiges Areal umgewandelt – ein langfristiges Vorhaben, das den Zweckverband area61, die Kommunen und die gesamte Region prägen wird. Ein entscheidender Meilenstein wurde mit der Gründung des Zweckverbands am 24. Dezember 2022 erreicht.

Die Flächen der area61 liegen in der Gemeinde Penzing und der Stadt Landsberg am Lech. Seit der Aufgabe der militärischen Nutzung arbeiten beide Kommunen intensiv an einer umweltschonenden und zukunftsfähigen Entwicklung der Flächen. Regelmäßige Treffen haben eine solide Vertrauensbasis geschaffen, doch die Komplexität des Projekts machte eine engere und effizientere Zusammenarbeit notwendig.

Daher schlossen sich die Gemeinde Penzing und Stadt Landsberg am Lech zu einem Zweckverband zusammen, dessen Grundsatzbeschlüsse im April 2022 getroffen wurden. Nach Abstimmung mit dem Landratsamt Landsberg am Lech und der Regierung von Oberbayern wurde der Verband offiziell gegründet und bildet nun das tragende Fundament für eine strukturierte und koordinierte Entwicklung des Fliegerhorsts.

Peter Hammer
Verbandsvorsitzender
1. Bürgermeister der Gemeinde Penzing

„Eine Erfolgsgeschichte 2.0 auf dem Fliegerhorst-Areal schaffen! Die Ausgangsposition ist geradezu prädestiniert:

  • ein großartiges Gelände mit vorhandener Funktions-Infrastruktur und enormen Potentialflächen
  • wahrhaft innovative Ideen – nichts Geringeres, als dort einerseits die „Mobilität der Zukunft“ zu gestalten und andererseits „das innovativste und weltweit erste emissionsfreie Filmstudio“ zu etablieren
  • die Chance hinsichtlich CO2-Neutralität und Energieautarkie innovative Ansätze zu realisieren
  • ein strategisch gelegener Standort in einer der schönsten Gegenden Deutschlands
  • eine starke Partnerschaft mit der Stadt Landsberg und Zusammenarbeit mit  dem Landkreis Landsberg am Lech

Seien Sie dabei, wenn wir gemeinsam nachhaltige Zukunftslösungen entwickeln, moderne Arbeitsplätze generieren, ein Angebot für Sport und Kultur schaffen sowie Wohnraum im Grünen – all das in unserer lebens- und liebenswerten Gemeinde Penzing.“

Doris Baumgartl
stv. Verbandsvorsitzende
Oberbürgermeisterin der Stadt Landsberg am Lech

„Gemeinsam die Zukunft unserer Region gestalten!

Die Stadt Landsberg am Lech und die Gemeinde Penzing begeben sich mit der Konversion des ehemaligen Fliegerhorsts Penzing auf diese gemeinsame Reise. Der ehemalige Fliegerhorst bietet dabei die einmalige Chance, für unsere Region Lebensqualität und Spitzentechnologie zu vereinen. Gemeinsam mit den Menschen, die hier leben, möchten wir dieses Areal entwickeln und heute bereits die Weichen für die Zukunft stellen. Neben nachhaltigen Wohnformen und bezahlbarem Wohnraum haben wir hier auch die Möglichkeit, Neues zu erproben und zu entwickeln.

Ich wünsche mir, dass wir mit der Entwicklung des Fliegerhorstareals einen Mehrwert für künftige Generationen entwickeln, der positiv für beide Kommunen und die gesamte Region ausstrahlt. Lassen Sie uns hieran gemeinsam arbeiten!“

Unser Ziel ist es, Sie umfassend und transparent über alle Entwicklungen auf der area61 zu informieren.

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die area61. Bleiben Sie auf dem Laufenden und entdecken Sie, was der Innovationspunkt für Sie bereithält!

FAQ

Aktueller Status der Konversion

Eine Umwandlung des Geländes hin zu einem innovativen Ort, verbunden mit einer inhaltlichen Neuausrichtung zu Zukunft, Forschung und Technik, bedurfte auch einer neuen aktuellen Namensgebung. Diese sollte „anders, prägnant und doch einfach und einprägsam“ sein. Bei der Namensfindung sollten die Herkunft/Historie des Geländes, also der ehemalige Fliegerhorst, der innovative Charakter der zukünftigen Nutzung, der Aspekt der Nachhaltigkeit und die beteiligten Mitgliedsgemeinden eine Rolle spielen. Die einzigartige Historie des Standorts galt es besonders hervorzuheben. Das Lufttransportgeschwader 61 war über Jahrzehnte eng und positiv mit Penzing und insgesamt der Region verbunden. Die zu erhaltende Flugplatz-Architektur und die Geschichte des Areals werden auch in Zukunft eine, nicht zuletzt optisch prägende Rolle einnehmen. Dieses Erbe galt es nicht nur zu erhalten, es sollte auch aktiv eingesetzt werden, um als Basis für ein ganzheitliches Kommunikationskonzept zu dienen und die Vergangenheit mit der Zukunft zu verbinden – hin zu einer Erfolgsgeschichte 2.0. Die vollständige Namensgebung lautet: area61 Innovationspunkt Penzing – Landsberg am Lech.

Es handelt sich um alle ehemals durch die Bundeswehr genutzten Flächen des Fliegerhorsts. Diese lassen sich am besten durch den Verlauf des Zauns identifizieren. Zusätzlich umfasst das Gebiet noch kleinere Erschließungsbereiche, wie beispielsweise die Zufahrtstraße zur ehemaligen Hauptwache sowie das Bahngleis aus Richtung Epfenhausen kommend. Insgesamt beträgt die Fläche ca. 270 ha. 90% der Fläche befinden sich dabei auf dem Gemeindegebiet Penzing, die verbleibenden Flächen auf Landsberger Flur.

Der Begriff Konversion (umgangssprachlich: Umwandlung) bezeichnet die Umnutzung von Flächen, die zuvor militärisch genutzt wurden. Werden solche Flächen nicht mehr benötigt,  können sie für eine zivile, bzw. anderweitige Nutzung umgewandelt werden. Die Möglichkeiten sind sehr vielfältig und reichen von der Schaffung neuer Wohn- oder Gewerbegebiete bis hin zur Gestaltung von Landschaftsparks oder anderen Nutzungsformen.

Die Umwandlung einer Fläche dieser Größe für eine neue Nutzung ist ein langfristiger Prozess, der mehrere Jahre beansprucht, bis zum vollständigen Abschluss vermutlich sogar Jahrzehnte. Es ist die erklärte Absicht der beiden Kommunen, die Entwicklung schrittweise so umzusetzen, dass „das Umfeld“ gleichermaßen mitwachsen kann. Das bedeutet z.B., dass benötigter Wohnraum in Abhängigkeit zunehmender Arbeitsplätze vorhanden sein muss; gleiches gilt für Kinderbetreuungsplätze und viele weitere Themen. In einem ersten Schritt sollen vor allem die bestehenden Gebäude reaktiviert und einer neuen Nutzung zugeführt werden. Erst wenn dies gelungen ist, können womöglich neue Gebäude ergänzt werden. Ein Teil der Liegenschaft soll zudem gar nicht überplant werden, um auch für die „nachfolgende Generation“ noch Entwicklungsmöglichkeiten vorzuhalten.

Derzeit ist die BImA Eigentümerin des Geländes. Die Abkürzung „BImA“ steht für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Die BImA ist dem Finanzministerium des Bundes unterstellt und verwaltet alle Liegenschaften, welche sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland befinden.

Beide Kommunen haben einen interkommunalen Zweckverband gegründet, der das Gelände im Rahmen des sogenannten Erstzugriffsrechts von der BImA erwerben soll. Neben dem Kauf der Liegenschaft wird der Zweckverband auch die weitere Entwicklung des Geländes übernehmen.

Hierbei handelt es sich um das Recht der Kommunen, bei einer Veräußerung von Liegenschaften des Bundes vorrangig und ohne Konkurrenz zu anderen Bietern mit der BImA über den Erwerb der Liegenschaft zu verhandeln. Diese Erstzugriffsoption kann dabei vom Zweckverband im Namen der Kommunen stellvertretend übernommen werden. Der Kaufpreis richtet sich hierbei nach dem Verkehrswert des Geländes entsprechend der geplanten Nutzung. Erst wenn sich im Rahmen der Verhandlungen keine Einigung erzielen lässt, steht es der BImA unter Umständen frei, das Gelände auf dem freien Markt zu veräußern.

Das Areal ist derzeit abgesperrt und nicht frei zugänglich. Da es sich noch im Besitz der BImA befindet, ist jede Besichtigung mit einem erheblichen organisatorischen Aufwand verbunden – einschließlich der Klärung haftungsrechtlicher Fragen. Um das Areal auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sind allerdings regelmäßig „Tage der offenen Tür“ geplant, wobei auch hierbei nur bestimmte Bereiche zugänglich sind.

Aktuell tragen die beiden Kommunen im Zweckverband, Penzing und Landsberg am Lech, die Kosten für alle vorbereitenden Gutachten, Planungen und Untersuchungen jeweils gemeinsam. Viele dieser Gutachten und Planungen werden vom Freistaat Bayern über die Regierung von Oberbayern im Städtebauförderprogramm Militärkonversion gefördert. Langfristig werden die Kosten des Gesamtprojekts der Konversion mit allen erforderlichen Erschließung- und Baumaßnahmen aus den durch das Areal generierten Einnahmen finanziert werden.

Zwischennutzung

Derzeit ist dies leider nicht oder nur in besonderen Ausnahmen und mit erheblichem vertraglichen und organisatorischen Aufwand möglich. Da der Zweckverband noch nicht Eigentümer des Geländes ist, liegt die Entscheidungsbefugnis diesbezüglich auch (noch) nicht in dessen Händen. Wesentlich für eine zukünftige Vergabe von Grundstücken oder Gebäuden wird es sein, dass die Bewerbungen zum Gesamtkonzept der area61 mit den beiden definierten Schwerpunktthemen „Mobilität der Zukunft“ und „Digitale Filmtechnologie“ passen und hierfür einen Mehrwert bieten. Gerne können Sie uns über das Kontaktformular oder per E-Mail Ihre Interessenanfrage zukommen lassen. Neben einer Darstellung Ihres Betriebs und der beabsichtigten Tätigkeit auf dem Areal wäre hierbei eine eigene thematische Einordnung in den Themenkomplex des Nutzungskonzeptes hilfreich.

Dies hat mehrere Gründe: Nach der Übernahme der Liegenschaft durch die BImA wurden fast alle Versorgungsleitungen zu den Gebäuden getrennt, um die Unterhaltskosten möglichst gering zu halten und der Bildung von Verunreinigungen durch z.B. Legionellen vorzubeugen. Je nach Lage und Gebäude ist für eine erneute Inbetriebnahme eine eigenständige Versorgung mit Heizung, Wasser und Strom herzustellen, was mit erheblichen Kosten verbunden ist.

Eine Nutzung der Sporthalle wie auch des Sportplatzes ist aktuell nicht möglich. Dieses Thema wurde vom Zweckverband bereits sehr intensiv mit der BImA diskutiert. Hauptgrund sind vor allem die erforderlichen Sicherungspflichten und haftungsrechtliche Fragen, welche eine Nutzung ausschließen.Nach dem Erwerb des Geländes ist es aber beabsichtigt, dass der Zweckverband die Sportanlagen wieder für Vereine zugänglich macht.

Ja. Die Frage nach „Wollen Sie mit dem/der hier anwesenden… die Ehe schließen“, kann auch auf dem Tower beantwortet werden. Neben dem klassischen Trauzimmer bieten wir (die Gemeinde Penzing) damit einen zusätzlichen attraktiven und sehr spannenden Ort für Eheschließungen an. Außer der „normalen“ Dokumente bedarf es lediglich einer vorab unterschriebenen Haftungsfreistellung aller Gäste – nicht für die Ehe, sondern der baulichen Eigenheiten des Turmes wegen ;-).

Sowohl der ADAC als auch die Penzing Studios haben weitere kleine Unternehmen in deren jeweiligem „Schlepptau“ – das ist auch so gewollt und entspricht unserer Idee jeweiliger, synergiebildender „Ökosysteme“, rund um die beiden namhaften Partner herum. Die derzeit einzig weitere „größere“ Nutzung ist die Unterbringung geflüchteter und/oder asylsuchender Menschen. Diese sind vor allem im nördlichen Teil der Liegenschaft in mehreren Gebäuden untergebracht. Die Liegenschaft dient damit heute, als auch voraussichtlich noch weitere Jahre als größte Sammelunterkunft im Landkreis Landsberg am Lech.

Nachhaltigkeit und Klimaschutz

Ja, dies ist wesentlicher Bestandteil des Konzeptes der area61. Das Areal soll auch in den Bereichen Nachhaltigkeit und Klimaschutz innovative Maßstäbe setzen. Dies soll sich sowohl auf die Energieversorgung der Gebäude als auch die verwendeten Baumaterialien, den Umgang mit Regenwasser, der Versickerung sowie weitere Aspekte des Klimaschutzes erstrecken.

Ja, die Bestandsbäume sollen nach Möglichkeit vollständig erhalten bleiben. Falls jedoch vereinzelt Bäume gefällt werden müssen, werden diese in jedem Fall durch Neupflanzungen ersetzt. Darüber hinaus ist geplant, weitere Bäume zu pflanzen und die Grünflächen auf dem Areal weiter zu qualifizieren.

Es wurde bereits eine erste Untersuchung in Form einer „Potenzialstudie Erneuerbare Energien“ erarbeitet. Sie definiert Ziele und leitet Maßnahmen ab, die mit Hilfe moderner Technologien über alle Energieträger hinweg und unter Einbeziehung des historischen Gebäudebestands erreichbar sind. Die Studie empfiehlt zudem, innovative Ansätze zu erproben, um dem Grundgedanken der Area61 gerecht zu werden und nachhaltige Energielösungen aktiv voranzutreiben.

Das ist derzeit noch nicht abschließend geklärt und wird sich erst im weiteren Verlauf der Konkretisierung des Energiekonzeptes herausstellen. Ein großer Anteil der Energiebedarfe wird vermutlich über Photovoltaik abgedeckt. So soll allein die Ausstattung aller geeigneten Dachflächen eine große Menge Energie erzeugen. Ob es darüber hinaus auch Freiflächen-Solaranlagen, z.B. in Form einer Agri-PV-Anlage, oder Windkraftanlagen bedarf, ist noch nicht absehbar. Große Windkraftanlagen sind nach heutigen Erkenntnissen, bzw. aufgrund derzeit geltender Gesetze jedoch nicht umsetzbar.

Zukünftige Entwicklungen

Ja, es liegt bereits ein Nachnutzungskonzept vor. Im weiteren Prozess gilt es, dieses Konzept zu konkretisieren und detaillierter auszuarbeiten. Die grundsätzliche Themengebung ist jedoch bereits festgelegt. Dies wird auf dieser Website unter dem Punkt „Innovation“ ausführlicher beschrieben.   

Das Konzept sieht die Umnutzung der bereits heute bebauten nördlichen Areale des ehemaligen Fliegerhorsts vor, einschließlich der überwiegend denkmalgeschützten Gebäude, Werkstätten und Hallen. Ziel ist die Schaffung eines neuen Orts, der ein attraktives und kreatives Umfeld für das Arbeiten wie auch für Forschung und Entwicklung im Bereich neuer Technologien bietet. Um die zentrale grüne Parkfläche sollen weitere kulturelle, soziale und sportliche Angebote sowie passende Wohnraumangebote das Gesamtkonzept abrunden.

Die beiden Kommunen haben einen Zweckverband gegründet, um das Gelände von der BImA zu erwerben und dessen Konversion zu einem innovativen Ort voranzutreiben. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter „Gründung des Zweckverbands“. In der Satzung des Zweckverbands ist festgelegt, dass der Landrat des Landkreises Landsberg am Lech beratend zu allen Sitzungen der Zweckverbandsversammlung geladen wird, um die Interessen des Landkreises bzw. der Region einzubringen.

Ein Zweckverband ist ein Zusammenschluss von mehreren Gebietskörperschaften zu einer neuen kommunalen Gebietskörperschaft. Er übernimmt für ein klar definiertes Gebiet die hoheitlichen Aufgaben der beteiligten Kommunen. Im Fall des ehemaligen Fliegerhorsts übernimmt der Zweckverband die Aufgaben für dieses Areal von beiden Kommunen und kann diese somit einheitlich für die Gesamtfläche regeln. Die Entscheidungen des Zweckverbands obliegen der Verbandsversammlung, die sich aus 11 Vertretern des Gemeinderates Penzing und 8 Vertretern des Stadtrates der Stadt Landsberg am Lech zusammensetzt. Den Vorsitz der Verbandsversammlung führt der Erste Bürgermeister von Penzing, während die Oberbürgermeisterin von Landsberg am Lech die stellvertretende Vorsitzende ist. Dritter Vorsitzender ist der 2. Bürgermeister der Gemeinde Penzing. Der Landrat des Landkreises Landsberg am Lech nimmt in beratender Funktion an den Sitzungen des Zweckverbands teil.

Durch die Gründung eines Zweckverbands ist es möglich, die Entwicklung des Geländes gemeindegebietsübergreifend und effizient in gemeinsamen Bauleitverfahren zu regeln. Würden beide Kommunen die Konversion jeweils nur für den flächenmäßig eigenen Anteil betreiben, bedürfte es jeweils eigener Planungen und Verfahren. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese womöglich inhaltlich widersprechen und konfliktbehaftet sein könnten. Der Zweckverband setzt andererseits beiderseitiges Verständnis für individuelle Interessen, gemeinsame Absprachen und ein vertrauensvolles Miteinander unter den beiden Partnern voraus. Aus Sicht beider Kommunen überwiegen letzten Endes die Vorteile einer interkommunalen Zusammenarbeit, nicht zuletzt was auch die zu erbringende Leistungsfähigkeit, zur Projektbewältigung mit sich bringt.

Ein direkter Erwerb der Flächen von der BimA an Dritte ist generell nicht vorgesehen. Stattdessen wird der Zweckverband über das sogenannte Erstzugriffsrecht in einem ersten Schritt die Gesamtfläche erwerben. Im Anschluss ist geplant, ausgewählte Teilbereiche des Areals an geeignete Firmen auf Basis einer Erbpachtegelung zu vergeben. Das Areal wird demzufolge im Eigentum des Zweckverbands verbleiben.

Ja. Noch vor Gründung des Zweckverbands hat die Gemeinde Penzing im Dezember 2021 einen Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans und für die Erstellung eines Bebauungsplans für die erste Teilfläche gefasst. Seit Gründung des Zweckverbandes hat dieser von den beiden Kommunen die Planungshoheit für das Gelände übernommen und leitet seither sukzessive alle erforderlichen Schritte ein.

Der Zweckverband strebt an, den Kauf des Geländes möglichst Anfang 2025 abzuschließen. Anschließend werden die ersten Maßnahmen zur Wiederinbetriebnahme der Bestandsgebäude erfolgen. Für die aktuellen Zwischennutzungen auf dem Gelände wurden bereits erste Baumaßnahmen und Investitionen durchgeführt, um die Gebäude zu ertüchtigen.

Im nördlichen Bereich des Areals, rund um die bereits vorhandenen Wohnhäuser, ist langfristig nicht auszuschließen, dass sich Bedarfe zur Schaffung weiterer Wohnnutzungen ergeben. Neben klassischen Wohnungen sollen dabei auch besondere Wohnformen wie z.B. Wohnen für Studenten und Auszubildende oder auch temporäre Wohnformen wie möblierte Apartments und/oder Boardinghäuser, ggf. sogar -bedarfsabhängig- ein Hotel geben. Baugrundstücke für Einfamilienhäuser sind derzeit nicht vorgesehen. 

Ja, die vorhandenen Sportanlagen sollen wieder dem Vereinssport zugänglich gemacht werden. Zudem sind verschiedene kulturelle Nutzungen auf dem Gelände vorgesehen, wofür sich einige der bestehenden Gebäude hervorragend eignen. Darüber hinaus soll es auch ein Kinderbetreuungsangebot, nicht zuletzt aufgrund neu entstehender Arbeitsplätze, geben. Für die Versorgung des Campus ist geplant, attraktive Einzelhandelsangebote sowie eine lebendige und abwechslungsreiche Gastronomie zu etablieren.

PFC-Belastungen

Auf dem Gelände gibt es zahlreiche Altlasten, die von Verunreinigungen des Bodens, z.B. durch Kerosin und ehemalige Tankstellen, bis hin zu Kampfmitteln und verfüllten Bombentrichtern reichen. Für diese Arten von Altlasten werden derzeit entsprechende Gutachten erstellt. Zusätzlich bestehen Belastungen durch die frühere Verwendung von PFC-haltigen Löschschäumen, die ebenfalls in die Untersuchungen einbezogen werden.

PFC ist ein Sammelbegriff für Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC), eine Gruppe von organischen Substanzen. Insbesondere PFOA und PFOS stehen aufgrund verschiedener Schadensfälle und möglicher Gesundheitsrisiken im Fokus in der öffentlichen Diskussion. Weitere Informationen finden sich auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt: https://www.lfu.bayern.de/analytik_stoffe/pfc/index.htm

Die PFC-Belastungen auf dem ehemaligen Fliegerhorst resultieren aus der Verwendung von PFC-haltigen Löschschäumen durch die Flughafenfeuerwehr. Zum Zeitpunkt ihrer Anwendung war die gesundheitliche und ökologische Bedenklichkeit der PFC-haltigen Löschschäume noch nicht bekannt.

Alle Informationen können über die Seite des Landratsamtes Landsberg am Lech abgerufen werden. Das Landratsamt berichtet über den Stand der Untersuchungen und über die geplanten Maßnahmen unter: https://www.landkreis-landsberg.de/infos-pfc-schaden-fliegerhorst-penzing/

Das Landratsamt berichtet über den Stand der Untersuchungen und über die geplanten Maßnahmen unter: https://www.landkreis-landsberg.de/infos-pfc-schaden-fliegerhorst-penzing/

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